Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.10.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Ergebnisverwendung über den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Konzernergebnis liegt im Jahre 2019 bei -681.790,77 Euro. Dies stellt einen Gewinn pro Aktie von -0,26 Euro (2018 von -0,37 Euro) dar. Trotz der positiven Bilanzen der einzelnen Kliniken, wird das Konzernergebnis 2019 immer noch von dem Ausbau der neuen kardiologischen Klinik der Eifelhöhen-Klinik AG in Mönchengladbach sowie durch den Wegbruch der Einnahmen durch die Eifelhöhen Klinik Marmagen GmbH, die durch amtliche Schließung Insolvenz anmelden musste, belastet. Im Sinne dieser Vorbelastung und der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie, kann einem Verzicht zur Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

a) Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann

 

Ablehnung

 

Begründung: Die durch den Vorstand geleisteten Investitionen in neue hochwertigere medizinische Behandlungsmöglichkeiten, qualifizierteres Personal und den bereits angesprochenen Ausbau der kardiologischen Klinik am Standort Mönchengladbach führen zu einem stetigen Wachstum des Unternehmens. Insbesondere die Strategie, wohnortnahe medizinische Dienstleistungen anzubieten, scheint sich zu bewähren. Gegen die Entlastung des Vorstandes ist jedoch einzuwenden, dass die Insolvenz der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH durch Hygieneprobleme verursacht wurde. So wurde von der zuständigen Behörde zuerst lediglich ein Patientenaufnahmestopp veranlasst, danach aber auf eine komplette Schließung zurückgegriffen. Hierdurch sollten Patienten geschützt werden. Zudem konnte kein neuer Investor gefunden werden. Der Insolvenzverwalter selbst war davon nicht überrascht, da neben den Hygieneproblemen auch noch Einrichtungen aus den 70er Jahren vorliegen und zuletzt eine angespannte Personallage besteht. Bereits im Sommer 2014 streikte das Personal in Marmagen. Entweder waren die Missstände in der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH für den Vorstand vorhersehbar und dieser hat zu keinen entsprechenden Gegenmaßnahmen beigetragen oder dem Vorstand waren diese Missstände nicht bekannt. Letzteres würde jedoch bedeuten, dass es dem Vorstand nicht möglich ist, Risiken für das Geschäft frühzeitig zu erkennen. Beide angesprochenen Sachverhalte erwecken die Befürchtung, dass der Vorstand auch ähnlich mit anderen Kliniken verfährt. Bevor also nicht eine Klärung dieser Missstände erfolgt ist, kann die SdK dem Vorstand insgesamt keine Entlastung erteilen.

 

b) Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat

 

Ablehnung

 

Begründung: Für die Nicht-Entlastung von Herrn Lotzkat gelten die gleichen Gründe, wie für die Nicht-Entlastung von Herrn Dr. Küthmann.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

a) Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich bei Kenntniserlangung über die Insolvenz der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH unverzüglich über die möglichen Auswirkungen auf die Eifelhöhen-Klinik AG informieren lassen. Auch hier bleibt leider offen, in wieweit Kenntnis über den Zustand der Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH bereits bestand. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 fünf Sitzungen abgehalten. Abwesenheiten wurden keine genannt. Als Klinikbetreiber, der für die Gesundheit von Menschen verantwortlich ist, sind Hygieneprobleme unvertretbar. Die Schließung einer Klinik aus genau diesen Gründen schadet dem Unternehmen insgesamt. Zudem müsste, sofern dies dem Aufsichtsrat nicht schon zuvor bekannt war, dieser als Interessenvertreter der Investoren sicherstellen, dass nicht ähnliche Missstände in anderen Kliniken vorliegen oder bevorstehen. Solche Maßnahmen sind dem Geschäftsbericht nicht zu entnehmen. Mithin muss die SdK auch hier die Entlastung ablehnen.

 

b) Frau RA Doris Mücke

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Entlastung von Frau Mücke gelten die gleichen Gründe, wie für die Nicht-Entlastung von Herrn Leue.

 

c) Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Entlastung von Herrn Roch gelten die gleichen Gründe, wie für die Nicht-Entlastung von Herrn Leue.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Bisher wurde die Eifelhöhen-Klinik AG von der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Einem Wechsel des Prüfers im Sinne der Gewährleistung von Transparenz steht nichts entgegen.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue

 

Ablehnung

 

Begründung: Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue bekleidet schon seit mehreren Jahren den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden und hat in diesem Zusammenhang sicherlich ein sehr gutes Verständnis für die Eifelhöhen-Klinik AG. Herrn Leue waren bereits die Hintergründe hinsichtlich des Streiks im Geschäftsjahr 2014 bekannt. Fraglich ist, ob dieser nicht schon ein Indikator für die Missstände in der Eifelhöhen-Klinik GmbH war. Insgesamt wurden also nicht ausreichende Vorgaben gegenüber dem Vorstand zur Lösung des Problems gegeben.

 

b) Klaus Dirks

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Klaus Dirks scheint als Geschäftsführer der Jofo Immobilien GmbH und der ARF Immobilien GmbH ein für den Vorstand sicherlich wertvolles Fachwissen bzgl. des Baus von Immobilien zu besitzen. Mithin kann Herr Dirks im Rahmen künftiger Investitionen sicherlich den Vorstand unterstützen.

 

c) Doris Mücke

 

Ablehnung

 

Begründung: Besonders als Rechtsanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht sollte es Frau Mücke möglich sein, die Konsequenzen einer Nichterfüllung von Hygienestandards vorherzusehen. Folglich fehlte es ihr an Kenntnis über diese. Aufgabe eines Aufsichtsratsmitgliedes ist es, den Vorstand zu kontrollieren. Um den Vorstand kontrollieren zu können, muss Kenntnis über die unternehmensinternen Vorgänge bestehen. In diesem Punkt bleibt Frau Mücke leider den Erwartungen an ein Aufsichtsratsmitglied hinterher. Mithin kann Frau Mücke nicht wieder in den Aufsichtsrat gewählt werden. Gegenantrag Wahl von Herrn Michael Vaupel Als Geschäftsführer IBBVD UG und Wirtschaftsjounalist hat Herr Vaupel die Qualifikationen, ein Aufsichtsratsmandat bei der Eifelhöhen-Klinik AG anzutreten. Insbesondere wird durch die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit geschaffen, die Versäumnisse der letzten Jahre zu beenden und die dadurch entstandenen Schwierigkeiten zu überwinden. Herr Vaupel wird sicherlich eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellen, insbesondere in Bezug auf seine Expertise im Bereich der ethischen Kapitalanlagen. In diesem Sinne stimmt die SdK dem Gegenantrag Herrn Vaupel an Stelle von Frau Mücke zur Wahl zum Aufsichtsratsmitglied zu.

 

d) Dipl.-Ing. Roland Krüger

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dipl.-Ing. Roland Krüger hat als Schiffbauingenieur sicherlich keine direkte Verbindung zum Kerngeschäft der Eifelhöhen-Klinik AG, aber kann sicherlich mit einen nüchternen und etwas distanzierten Blickwinkel im Sinne der Aktionäre den Vorstand unterstützen.

 

e) Heiner Großekämper

 

Zustimmung

 

Begründung: Als stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Synaxon AG bringt Herr Großkämper sicherlich bereits Erfahrung bzgl. Unternehmen in den Bereichen der IT und damit verbundenen Dienstleistungen mit. In diesem Rahmen kann Herr Großkämper den Vorstand bei künftigen Modernisierungen sicherlich beratenend zur Seite stehen.

 

 

TOP 7 Neufassung des § 23 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Einer Anpassung der Unternehmenssatzung an die neue rechtliche Lage (ARUG II) spricht nichts entgegen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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