VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2019. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es ist zwar traurig, die seit Jahren herbeigesehnte Ausschüttung wieder nicht zu bekommen, es ist aber zu befürchten, daß die Gesellschaft im laufenden GJ jeden Euro braucht. Dem Vorschlag wird daher zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der nicht mehr ganz neue Vorstand hat tatsächlich mal wieder Geld verdient, was eine kleine (aber immerhin!) Dividende erlaubt hätte. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es gibt keinen erkennbaren Grund, welcher gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würde.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: es spricht nichts gegen die Wahl vom AP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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