Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Enthaltung

 

Begründung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Der komplette Vortrag des Bilanzgewinnes auf neue Rechnung, wird vom Vorstand nicht begründet und avanciert somit zu einer Farce des Mehrheitsgesellschafters im Rahmen des beantragten Squeeze-Outs.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die umfangreichen und intransparenten Verflechtungen mit dem Mehrheitsgesellschafter bergen erhebliche Zweifel an der Arbeit des Vorstands. Beispielweise wurde Ende 2018 ein Darlehen mit einem Zinssatz von 7,38 % vom Mehrheitsgesellschafter an die Gesellschaft ausgereicht, nur um dieses dann lediglich ein paar Monate später vollständig zurückzuzahlen. Dieser Fall, und weitere solcher Art, lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob der Vorstand im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre agiert hat. Zudem häufte der Vorstand exorbitanten Rechts,- und Beratungskosten in Höhe von 5,8 Mio. Euro an. Weiter werden keinerlei mittelfristigen Ziele herausgegeben.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist schockierend, mit welcher Heftigkeit die Handlungen des Aufsichtsrats gegen zahlreiche Richtlinien einer guten Corporate Governance verstoßen. Im Februar 2019 wird der Vorstandsvertrag von CEO Düdden aufgehoben, verbunden mit einer Anstellung beim Mehrheitsgesellschafter und einem Sitz im Isaria-Aufsichtsrat (Verstoß gegen Cooling-off-Periode). Weiter wird der Vertrag mit CFO Stratz aufgehoben und dieser so wichtige Posten nicht neu besetzt. Die zahlreichen Verflechtungen mit dem Mehrheitsgesellschafter werden scheinbar unkommentiert vom Aufsichtsrat durchgewunken. Es bestehen erhebliche Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen betrugen 74 % der Abschlussprüfungskosten. Dadurch ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers eingeschränkt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke in Bezug auf den Verkauf und die Übertragung eines wesentlichen Teils der bestehenden Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Projektentwicklungsplattform an Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE, Berlin

 

Ablehnung

 

Begründung: Schon allein die Einfädelung des Verkaufsprozesses wirkt für die Minderheitsaktionäre wie eine schallende Ohrfeige. Im Geschäftsbericht informiert der Vorstand, dass die Transaktion vom Mehrheitsgesellschafter initiiert wurde. Es ist fraglich, welche partikulären Interessen der Mehrheitsgesellschafter damit verfolgt, ein überaus erfolgreich wachsendes Unternehmen zu zerschlagen - insbesondere in Anbetracht die nur kurze Zeit im Nachgang angekündigten Squeeze-Out.

 

 

TOP 7 Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären bzw. Squeeze-out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Beschlussfassung zu einem Squeeze-Out grundsätzlich ab. Ein solcher beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Oft entspricht die angebotene Abfindung auch nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu erzielen. Es sind zahlreiche Ansätze erkennbar, dass dies auch bei Isaria der Fall ist. Die SdK wird durch Einreichung von Fragen das Bewertungsgutachten und den Prüfbericht kritisch hinterfragen und im Nachgang die Beantragung eines gerichtlichen Verfahrens im Sinne ihrer Mitglieder prüfen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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