Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Angesichts der Corona-Krise ist der Vortrag nachvollziehbar. Im nächsten Jahr sollte jedoch berücksichtigt werden, dass für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende ausgeschüttet wurde. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr erneut den Umsatz steigern können. Die gesetzten Ziele wurden sogar übertroffen. Das Unternehmen ist klar auf Erfolgskurs mit Zero Emission und Digitalisierung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat kam zu sieben Aufsichtsratssitzungen im vergangenen Geschäftsjahr zusammen. Es ist nicht erkennbar, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Aufgabe der Beratung und Überwachung des Vorstands nicht nachgekommen wären. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen fachlich aus Sicht der SdK keine Bedenken. Anzumerken ist jedoch: Bei einem Überhang eines Gebührenanteils an sonstigen Leistungen von mehr als 25% erteilt die SdK nach ihren Statuten grundsätzlich keine Zustimmung. Die SdK setzt sich für die strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung ein. Die Beratungsvergütungen 0,3 Mio. € sonstige Leistungen bei 1,4 Mio. € Abschlussprüfungskosten bei Wacker Neuson liegen gerade so noch im akzeptablen Bereich. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat 6.1 Herrn Mag. Kurt Helletzgruber, Kaufmann, Vorstand der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken 6.2 Herrn Johann Neunteufel, Ingenieur, Vorstandsvorsitzender der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. 6.3 Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen & Partner, Stuttgart Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. 6.4 Herrn Ralph Wacker, Bauingenieur und geschäftsführender Gesellschafter der wacker+mattner GmbH, München Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Wacker Neuson SE und der Kramer-Werke GmbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bezüglich des Gewinnabführungsvertrags sind keine Nachteile für Aktionäre erkennbar. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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