VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft wird dem um 5,00 € erhöhten Dividendenvorschlag sowie der Gesamtausschüttung von 44,00 € je Aktie zustimmen. Die AG erzielte damit eine Ausschüttungsquote von 85,7 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss und 60,4 % bezogen auf den FFO für ihre Aktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat wiederum eine erfolgreiche Fortführung des Geschäfts bewiesen, was an den eindrucksvollen Geschäftszahlen nachvollziehbar ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Zustimmung Begründung: Auf Grund unserer derzeitigen Kenntnis ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie seiner Kontrolle und Überwachung stets nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Einwände bei der Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München als Abschlussprüfer. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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