Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird dem Gewinnverwendungsvorschlag von 20,00 € und einem Bonus von 12,00 € je Aktie zustimmen und begrüßt die Ausschüttugnsquote von 102,7 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuß. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat wiederum für ein erfolgreiches Geschäftsjahr Sorge getragen und ist daher zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Auf Grund unserer derzeitigen Kenntnisnahme hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung des Vorstands, sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK erhebt keinerlei Einwendungen gegen die Bestellung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart für den Jahresabschluß. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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