TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, Vorlage des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende in Höhe von 1,50 EUR je Aktie und einem Gesamtbetrag von 21,425 Mio. EUR schüttet die Gesellschaft 74% des Bilanzgewinns aus. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 44,647 Mio. EUR ausgewiesen. Gemessen am Konzernjahresüberschuss soll ein Anteil in Höhe von 48% ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung liegt damit innerhalb der Bandbreite von 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die die SdK favorisiert. Wegen der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mühlbauer Holding AG kann dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung aus Sicht der SdK ohne Bedenken zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK kann dem Vorstand die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Enthaltung Begründung: Grundsätzlich hält die SdK die vorgeschlagene Prüferin, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Passau, für geeignet. Jedoch bestehen Bedenken bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit der KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Passau. Der Geschäftsbericht enthält keine Angaben dazu, ob und in welchem Umfang und wofür die vorgeschlagene Prüferin im abgelaufenen Geschäftsjahr Honorare außerhalb der Prüfung erhalten hat. Ohne weitergehende Informationen ist es daher leider nicht möglich, sich ein anschließendes Urteil zur Wahl der vorgeschlagenen Prüferin zu bilden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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