Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE Zustimmung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären die satzungsgemäße Mindestdividende vor. Durch die Corona-Krise schlitterte die Gesellschaft in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte. Das Ergebnis 2020 wird stark defizitär sein. Über 9.500 Arbeitsplätze sollen gestrichen werden. Der Fokus des Vorstands muss nun darauf liegen, das Ruder wieder herumzureißen und die Neuausrichtung zu schaffen. Nach Einschätzung der SdK ist die geringe Dividendenhöhe vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. TOP 3 Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Bereits seit Jahren hat MAN ein Margenproblem. Die Corona-Krise hat die Unternehmenslage nun dramatisch verschlimmert. Der Vorstand treibt die Umsetzung eines weitreichenden Neuausrichtungsprogramms voran, was aufgrund der Tragweite als knallharte Restrukturierung betitelt werden kann. In dessen Zuge kam es im Vorstand zu zahlreichen personellen Wechseln. Fahrlässiges Verhalten des früheren Vorstands ist konkret jedoch schwer bezifferbar, weswegen der Entlastung zugestimmt wird. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Der dubiose Verkauf der Unternehmensanteile der RENK AG und der MAN Energy Systems AG an eine 100-prozentige Tochter der VW AG haben erhebliche Zweifel aufgebracht, inwiefern der Aufsichtsrat seinen Aufsichts- und Kontrollpflichten nachkommt. Der MAN-Aufsichtsrat scheint nicht mehr als ein geisterhaftes Alibi-Gremium zu sein, dessen Arbeit von VW-Managern marionettenhaft vorgegauckelt wird. Im Zuge der Hauptversammlung wird ferner zu klären sein, aus welchen Gründen der von Traton Anfang des Jahres angekündigte Squeeze-out vorerst abgebrochen wurde. Auch dieser Fall lässt vermuten, dass der Aufsichtsrat nicht unabhängig und nicht im Sinne aller Aktionäre agiert. TOP 5 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der alte Traton-CEO verlässt den MAN-Aufsichtsrat, der neue, Matthias Grundler, übernimmt sein Mandat. Leider wird dabei verkannt, dass ein Aufsichtsratsmandat stets personenbezogen ist und die Mitglieder unabhängig zu agieren haben. Die SdK stimmt keiner Wahl zu, deren Hintergrund in der nicht vollen Amtserfüllung des vorherigen Kandidaten begründet ist und nun seinen Nachfolger in das Gremium befördern soll. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Die als Abschlussprüfer vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY war auch für die Wirecard AG jahrelang als Abschlussprüfer tätig, sodass die SdK EY bis zur Klärung sämtlicher Umstände, die zur Insolvenz der Wirecard AG geführt haben, zum jetzigen Zeitpunkt als nicht geeignet hält. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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