Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Dividende von 0,21 EUR liegt bei etwa 2/3 des Jahresergebnisses von 0,323 EUR je Aktie. Sie bewegt sich damit leicht über dem seitens der SdK grundsätzlich geforderten Bereich von 40 bis 60% des Jahresergebnisses. Wir halten dies auch unter dem Aspekt der Dividendenkontinuität für vertretbar, wenngleich wir angesichts der Pandemie-bedinten Risiken auch gute Gründe für eine geringere Ausschüttung gesehen hätten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Unternehmne arbeitet profitabel und die steigenden Umsätze zeigen, dass das Geschäftsmodell aussichtsreich ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Unternehmensstrategie erscheint aussichtsreich; es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Mazars prüft ununterbrochen seit dem GJ 2008/2009 die Abschlüsse des Unternehmens. Die SdK fordert spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel der WPG. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|