Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AGunddes gebilligten Konzernabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG für das Geschäftsjahr2019, des Lageberichts für den BHB Brauholding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsratsfür das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: 2019 wurde der zweitbeste Gesamtabsatz der jüngeren Unternehmensgeschichte erzielt. Der Gewinn je Aktie lag bei 8 Cent. Angesichts der soliden Unternehmensbilanz wäre unseres Erachtens trotz der Pandemie-bedingten Unsicherheiten eine -ggf. unter der "gewohnten" Höhe von 6 Cent liegende- Dividende angebracht.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: 2019 war ein erfolgreiches Jahr, das Unternehmen zeigt eine nachhaltige Entwicklung.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das Unternehmen zeigt sich gut aufgestellt; es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Neufassung des § 7 Absatz 1 und des § 8 Absatz 2 derSatzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Begründung erscheint plausibel. Die Aufsichtsratsbezüge sind vergleichsweise gering, weshalb eine Vergrößerung des Gremiums auch finanziell gut darstellbar ist.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung des § 11 Absatz 1 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Dies erscheint plausibel.

 

TOP 7 Wahl der bestehenden drei Aufsichtsratsmandate wegen Ablauf der Amtszeit
• Herrn Ludwig Schlosser, Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH,Neuburg, wohnhaftin Neuburg an der Donau;
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Schlosser saß laut Geschäftsbericht im GJ 2019 in 4 weiteren Gesellschaften jeweils dem Aufsichtsrat vor. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit in der Vergangenheit scheint der Vorschlag zustimmungsfähig.Ein Vorstandsmandat hat Herr Schlosser nicht mehr inne.Die Tätigkeiten bei den weiteren Gesellschaften sind vom Zeitaufwand her vertretbar.

 

• Herrn Franz-Xaver Schmidbauer, Geschäftsführer der FXS VermögensverwaltungGmbH, Ingolstadt,wohnhaft in Ingolstadt; und
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar.

 

• Herrn Rupert Hackl, Geschäftsführer der Rupert Hackl ImmoconsultGmbH, Aystetten,wohnhaft in Aystetten.
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Hackl war laut Geschäftsbericht im GJ 2019 Mitglied in 5 weiteren Aufsichtsratsgremien. Aufgrund der bisherigen erfolgreichen Arbeit erscheint der Vorschlag zustimmungsfähig.

 

TOP 8 Wahl eines zukünftigen vierten Aufsichtsratsmitglieds

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar. Die gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit lassen die Erweiterung des Gremiums plausibel erscheinen.

 

TOP 8 Wahl eines zukünftigen vierten Aufsichtsratsmitglieds

Abstimmungsverhalten:
Begründung:

 

TOP 9 Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar. Die WPG prüft die Abschlüsse seit dem GJ 2018.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.