Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.04.2020



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TOP 1 Genehmigung der Geschäftsordnung der Hauptversammlungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftsordnung sieht Regelungen vor, welche einem etwaigen Missbrauch des Rederechts vorbeugen. Wie etwa die Begrenzung der Redezeit auf 10 Minuten und den Bezug ausschließlich auf die Punkte der Tagesordnung. Nach den Vorkommnissen in früheren Hauptversammlungen sind diese Regelungen zu begrüßen.

 

 

TOP 2 Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 3 Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 4 Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 5 Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Genehmigung des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und Bericht des Prüfers sprechen. Die Berichte des Verwaltungsrates wurden vom Prüfer testiert.

 

 

TOP 6 Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Ablehnung

 

Begründung: 3,50 € Dividende entsprechen einer Ausschüttungsquote von ca. 29% des Jahresüberschusses. Angesichts einer Nettoliquidität von 72,9 Mio. € am Jahresende hält die SdK eine Ausschüttungsquote von mindestens 40% für angemessen, was 4,84 € entsprechen würde.

 

 

TOP 7 Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem für exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats sieht eine Grundvergütung (50-60%), eine variable Vergütung sowie eine mehrjährige Tantieme vor. Die Vergütungspolitik verfolgt die kurz- und langfristige Erreichung strategischer Ziele und entspricht damit den Leitlinien der SdK für Vorstandsvergütungen. Die Bezüge der nicht exekutiven Mitglieder werden von der Hauptversammlung beschlossen.

 

 

TOP 8 Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 9 Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2019 beendeten Geschäftsjahres

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld konnten Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage stabil gehalten werden, der Börsenwert konnte gesteigert werden. Der Verwaltungsrat berichtet ausführlich über den Verlauf des Geschäftsjahres 2019.

 

 

TOP 10 Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische Ernennung: Bestellung von

 

a. Herrn Dr. Antonius Wagner

 

Zustimmung

 

Begründung: CEO des Unternehmens

 

b. Herrn Sebastian Esser

 

Zustimmung

 

Begründung: CFO des Unternehmens

 

c. Herrn Andreas Kurtze

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Kurtze ist der SdK nicht bekannt. Deshalb wird die Vorstellung von Herrn Kurtze auf der HV erbeten und die Entscheidung davon abhängig gemacht.

 

d. Herrn Philippe Prussen

 

Zustimmung

 

Begründung: Bereits nicht exekutives Mitglied des Unternehmens. Es spricht nichts gegen eine Wiederwahl.

 

 

TOP 11 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Ausweislich des Berichtes der KPMG besteht eine ununterbrochene Mandatsdauer seit 5 Jahren. KPMG bestätigt ferner, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß EU-Verordnung Nr. 537/2014 erbracht zu haben. Im Finanzbericht werden aber 40TEUR bzw. 127TEUR (Auslandsgesellschaften) für Sonstige Leistungen ausgewiesen. Dies entspricht mehr als 20% der Prüfungshonorare und muss in der HV hinterfragt werden. Die SdK fordert die Trennung von Prüfung und Beratung in diesem Ausmaß, um die Neutralität des Prüfers zu wahren.

 

 

TOP 12 Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates betrug auch bisher insgesamt 120.000 € jährlich und kann als angemessen betrachtet werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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