Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE & Co. KGaA und die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß § 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abschluss bereits geprüft und gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung sprechen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Dividende soll von 0,67 EUR auf 0,70 EUR steigen. Die Ausschüttungsquote steigt damit von 21,3% auf 24,3% und ist am oberen Rand der erklärten KWS-Ausschüttungsregel von 20% bis 25%. Das ist zu weit von der SdK-Ausschüttungsregel von 40% bis 60% entfernt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 2. Juli 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich auf dem langfristigen profitablen Wachstumskurs geführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KWS SAAT SE & Co. KGaA für den Zeitraum vom 2. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Zustimmung Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Unternehmen erfolgreich auf dem langfristigen profitablen Wachstumskurs geführt. In der aktuellen Corona-Krise hat sie für die Gesundheit und die übrigen Belange aller Stakeholder gut Sorge getragen. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 2. Juli 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KWS SAAT SE & Co. KGaA für den Zeitraum vom 2. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 Ablehnung Begründung: Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young haben jahrelang die Abschlüsse von Wirecard geprüft und testiert. Die SdK hat Strafanzeige gegen die Wirtschaftsprüfer gestellt und fordert, dass Ernst & Young darlegt, welche Konsequenzen sie aus der Affäre ziehen. Solange das nicht geschehen ist, lehnt die SdK Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young als Abschlussprüfer ab. TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung der Satzungsregelungen über den Nachweis des Anteilsbesitzes Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung folgt der gesetzlichen Vorgabe. TOP 9 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Schaffung einer satzungsmäßigen Grundlage für die elektronische Teilnahme, die Briefwahl und die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Regelung der Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen. Es wird damit auf die Möglichkeiten des Internets sachgerecht eingegangen. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der KWS INTERSAAT GmbH Zustimmung Begründung: Die Einbeziehung der KWS Intersaat erscheint sinnvoll. TOP 11 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 mit einem Volumen von 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2020 bleibt in den von der SdK akzeptierten Grenzen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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