VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Wie in den Vorjahren entspricht die Ausschüttung nicht im Mindesten der realen Ergebnissituation der Gesellschaft und ist weiterhin viel zu niedrig und somit keine adäquate Teilhabe der Aktionäre am Unternehmenserfolg. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand der GAG hat frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und die Veedelentwicklung sowie die Sozialkomponente zusätzlich zu den ergebnisbezogenen Themen seiner Strategie mit einbezogen. Ein Mietendeckel wie in Berlin ist zurzeit in Köln kein Thema. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Aufsichtsrat kann aufgrund seiner nach Parteienproporz gewählten Mitglieder die gesetzlich geforderten Aufgaben von Beratung und Kontrolle des Vorstands nur unzureichend wahrnehmen. Hinzu kommen teilweise despektierliche Hinweise zum Immobilienmarkt, die eher schaden als dem Unternehmen nutzen. Die Alimentation der Aufsichtsratmitglieder mit knapp vierstelliger Jahresvergütung ist angesichts der Größe der Gesellschaft vollkommen unzureichend, um Kompetenz zu erhalten. Man erhält, was man bereit ist zu zahlen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Domus prüft seit 5 Jahren. Die sonstigen Leistungen liegen unter 25% der Abschlussprüferkosten. Formal kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage gestellt werden. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien in vereinfachter Form und Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Kapitalherabsetzung erhöht leicht den Gewinn je Aktie und schneidet einen Anachronismus-Zopf ab, Mietkaution in Aktien anzulegen und bei Auszug zurückzugeben. TOP 7 Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats a) Frau Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist aufgrund fehlender Lebensläufe und fehlendem Soll-Profil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrat nicht erkennbar, welche Qualifikation oder Expertise Frau Dr. Bürgermeister in die Arbeit im GAG AG Aufischtsrat einbringen kann bzw. sollte. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass die Kandidatin Ihre Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. b) Frau Ursula Gärtner, Rentnerin, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist aufgrund fehlender Lebensläufe und fehlendem Soll-Profil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrat nicht erkennbar, welche Qualifikation oder Expertise Frau Gärtner in die Arbeit im GAG AG Aufsichtsrat einbringen kann bzw. sollte. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass die Kandidatin Ihre Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. c) Herrn Jochen Ott, Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist aufgrund fehlender Lebensläufe und fehlendem Soll-Profil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrat nicht erkennbar, welche Qualifikation oder Expertise Herr Ott in die Arbeit im GAG AG Aufsichtsrat einbringen kann bzw. sollte. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass Herr Ott lange als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert hat, lässt ganz besonders die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. d) Frau Sabine Pakulat, Geschäftsführerin culture-images GmbH, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist aufgrund fehlender Lebensläufe und fehlendem Soll-Profil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrat nicht erkennbar, welche Qualifikation oder Expertise Frau Pakulat in die Arbeit im GAG AG Aufsichtsrat einbringen kann bzw. sollte. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass die Kandidatin Ihre Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. e) Herrn Dr. Franz-Georg Rips, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Erftstadt. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Bei Herrn Rips ist erkennbar, dass er als Volljurist bestimmte Themen der Aufsichtsratsarbeit wie Compliance oder Corporate Governance beherrschen könnte. Leider fehlt aber auch bei Herrn Rips ein Lebenslauf. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass der Kandidat seine Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. Und allein aufgrund seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt kann die SdK der Wahl nicht zustimmen. f) Herrn Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist aufgrund fehlender Lebensläufe und fehlendem Soll-Profil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrat nicht erkennbar, welche Qualifikation oder Expertise Herr Weisenstein in die Arbeit im GAG AG Aufsichtsrat einbringen kann bzw. sollte. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass der Kandidat seine Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. g) Herrn Thomas Welter, Immobilienunternehmer Welter-Schott GbR, wohnhaft in Köln. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Bei Herrn Welter ist aufgrund seines ausgeübten Berufs eine Nähe zum Geschäft der GAG erkennbar. Leider fehlt aber auch bei ihm ein Lebenslauf. Entscheidung nach Parteienproporz ist bei einer Gesellschaft mit Minderheitsaktionären nicht überzeugend, auch dass der Kandidat seine Arbeit schon eine AR-Periode verrichtet hat, lässt die oben gestellte Frage offen und unbeantwortet. Und allein aufgrund seiner Tätigkeit als Immobilienunternehmer kann die SdK der Wahl nicht zustimmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|