Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem rückläufigen Markt konnte Gigaset seine Position als Marktführer verteidigen und seine Marktanteile halten. Abgesehen vom Umsatz (-7,9 Prozent) entwickelten sich alle Erfolgskennzahlen positiv gegenüber dem Geschäftsjahr 2018. EBIT und EBITDA stiegen um 61 bzw. 29 Prozent, der Jahresüberschuss stieg um den Faktor 2,35. Die Arbeit des Vorstands ist im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv zu bewerten und somit wird dieser von der SdK entlastet.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr nachgekommen. Es wurden die nötigen Ausschüsse gebildet und sieben Sitzungen abgehalten, bei denen alle Mitglieder der Aufsichtsrat anwesend waren. Es gibt somit seitens der SdK keinen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: PwC besitzt zweifelsohne die fachliche Kompetenz um die Gigaset AG zu prüfen. Weiterhin bewegt sich das Verhältnis von Beratung- und Prüfungshonoraren deutlich unter den von der SdK tolerierten Maximalwert von 25 Prozent. Alleiniges Problem ist hier, dass PwC bereits seit über zehn als Abschlussprüfer von Gigaset tätig ist. Die SdK sieht hier eine Gefährdung der Unabhängigkeit und somit wird der Antrag der Verwaltung abgelehnt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4.3 und § 4.5

 

Ablehnung

 

Begründung: Kapitalvorratsbeschlüsse sind ein Vertrauensvorschuss der Aktionäre gegenüben dem Management. Die SdK befürwortet solche Beschlüsse soweit diese dem Management ermöglichen, nicht mehr als 25 Prozent des Grundkapitals als neue Aktien auszugeben. Ein genehmigtes Kapital von 66.200.000 € ist weit jenseits dieser Grenze. Darüber hinaus würden von den genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 jeweils kein Gebraucht gemacht. Die SdK wird somit den Antrag der Verwaltung ablehnen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung bestehender Ermächtigungen und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2016, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4.4 und § 4.9

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bei TOP 6 wird die SdK auch diesen Antrag ablehnen. Ein bedingtes Kapital von 64.700.000 € erscheint in dieser Höhe nicht angemessen, zumal von den bisherigen bedingten Kapitalia kein Gebrauch gemacht wurde.

 

 

TOP 7 Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, den meisten Satzungsänderungen nicht zuzustimmen. Allen der Punkt 7.4 erscheint problematisch. Die Möglichkeit, die Hauptversammlung (HV) nicht als Präsenz, sondern als virtuelle HV durchzuführen, ist allein der gegenwärtig besonderen Lage geschuldet. Eine Präsenz-HV ist ein Ort der Entscheidungsfindung und des Austauschs zwischen Management und Aktionären. Damit dies auch so bleibt ist es wünschenswert, dass man in das folgende Jahr zur gewohnten Form der HV zurückkehrt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.