Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Ja Da es sich um die Garantiedividende aus dem Beherrschungsvertrag handelt, erfolgt die Zustimmung. TOP 3 Ja
Die Gesellschaft hat wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet. TOP 4 Ja
Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Ja
Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen die Wiederwahl. TOP 6 Ja und Enthaltung
Grundsätzlich ist nichts bekannt was gegen die Kandidaten spricht. Die Wiederwahl der Herren Grosse und Sonnberg ist unbedenklich, Frau Koch müsste sich erst noch auf der HV vorstellen, deshalb Enthaltung. TOP 7 Ja
Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen ist nicht zu beanstanden. Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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