TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft kann sich die Dividende vom Cash Flow (0.55 EUR/Aktie in 2019) her gut leisten und geht so einen guten Mittelweg zwischen weiterem Wachstum und Ausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch in 2019 hat der Vorstand hervorragend für die Gesellschaft gearbeitet und die Grundsteine für weiteres Wachstum gelegt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichtes seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben umfänglich nachgegangen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Baker Tilly, die die Gesellschaft seit dem GJ 2015 prüft. Im vergangenen Jahr wurden neben der reinen Abschlussprüfung keine weiteren Aufträge an den Prüfer vergeben. TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Es bestehen keine fachlichen Einwände gegen die Wahl von Hr. De fauw in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Hr. De fauw ist eine herausragende Persönlichkeit im Energiesektor und wäre für die Gesellschaft ein großer Gewinn. Allerdings übt Hr. De fauw aus Sicht der SdK bereits zu viele Mandate aus (sowohl operativ als auch nicht-operativ), so dass Zweifel daran bestehen, dass Hr. De fauw ausreichend Zeit aufbringen können wird um das Mandat bei 7C Solarparken umfassend wahrzunehmen. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Anpassung der Vergütung ist angemessen. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Obwohl die Obergrenze der SdK für Kapitalvorratsbeschlüsse von 25% GK-Erhöhung überschritten wird, stimmt die SdK dennoch zu: Der Vorstand hat einen klaren Plan für das weitere Wachstum der Gesellschaft vorgelegt, der auch weiteres Eigenkapital erfordert. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss bis 10% ist akzeptabel und üblich. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss für evtl. Sacheinlagen wird nicht kritisch gesehen, der Vorstand hat in bisherigen Transaktionen stets gezeigt dass die Wertschaffung für die Aktionäre im Vordergrund steht, und Zukäufe nur erfolgen, wenn sie den Cash Flow je Aktie erhöhen. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die Zustimmung zu TOP 9 erfordert leider, dass die SdK dem TOP 10 nicht zustimmen kann. TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz derivativer Instrumente zum Rückkauf eigener Aktien generell ab. TOP 12 Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Der TOP 12 umfasst Anpassungen an ARUG II. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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