Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gemessen am 2019 erzielten Jahresüberschuss entspricht die vorgeschlagene Ausschüttung einer Quote von 38,5 Prozent - und liegt somit nahe an der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent. Da aufgrund der aktuellen Coronakrise viele Unternehmen eine Dividendenzahlung vollständig aussetzen, kann die vorgeschlagene Ausschüttung bei GFT sogar als überdurchschnittlich gut angesehen werden.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Transformationsprozess, bei dem es darum geht die Abhängigkeit zu ein paar wenigen Finanzdienstleistungskunden zu reduzieren, schreitet gut voran. Das Wachstum mit Industriekunden wächst weiter sehr stark. Neben einer für ein IT-Unternehmen stolzen Dividende, ist der Aktienkurs in dem vergangenen Jahr ebenfalls deutlich angezogen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Verwaltungsrat hat die geschäftsführenden Direktoren im vergangenen Geschäftsjahr eng begleitet. Der Beratungsvertrag vom Verwaltungsratsvorsitzenden mit einem Volumen von 254 TEUR wird weiterhin kritisch angesehen. Laut Aussagen auf der letzten Hauptversammlung handelt es sich hierbei um Vorträge und Präsentationen, die der Vorsitzende für die Gesellschaft führt. Die SdK regt diesbezüglich seit Jahren eine striktere Trennung zwischen operativer und aufsichtsrechtlicher Rolle an. Es ist für Außenstehende schwer zu erkennen, welche Leistungen des Vorsitzenden in seiner regulären Vergütung von 86 TEUR beinhaltet sind; und welche über den Beratungsvertrag abgerechnet werden. Positiv ist jedoch anzumerken, dass über den Beratungsvertrag ein eigens eingerichteter Ausschuss entscheidet.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es wurde der letztjährigen Anregung der SdK gefolgt, in dem KPMG keine sonstigen Leistungen mehr erbringt, sowie Steuerberatungsleistungen im geringeren Umfang. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurde daher aus Sicht der SdK im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestärkt.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der in-Integrierte Informationssysteme GmbH

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die neu akquirierte in-GmbH passt augenscheinlich sehr gut zur Beschleunigung des Transformationsprozesses. Das bereits organisch stark wachsende Industrie-Portfolio wird dadurch auch anorganisch weiter verstärkt. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags ist aus steuerlichen Gründen vorteilhaft.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Ermächtigungsbeschluss zum Erwerb eigener Aktien verhält sich in einem üblichen Rahmen. Der Beschluss ist, auch aufgrund der erfolgten DIvidendenzahlung, aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

 

TOP 8 Satzungsänderungen

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die SdK begrüßt die in TOP 8 vorgesehenen Satzungsänderungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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