Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Verallia Deutschland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verallia Deutschland AG hat 2019 ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr absolviert. Dies gilt insbesondere für die Kennzahlen Umsatz, Jahresergebnis, Cash Flow. Dafür gilt dem Vorstand und der gesamten Mannschaft der Dank der Aktionäre und folglich die Vorstandsentlastung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen, wie das Abbild der Zahlendarstellungen bestätigt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat keine Bedenken bei der Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Änderung von § 11 Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt die Satzungsanpassung, da sie der gesetzlichen Vorgabe entspricht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ergänzungswahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird die Ergänzungswahl des Aufsichtsrates begleiten und begrüßt insbesondere die Wahl der kompetenten Kandidatin.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und Verkürzung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Änderung von § 7 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hält die vorgeschlagene Lösung für eine Verbesserung der Aufsichtsratstätigkeit insbesondere im Hinblick auf den Aufwand und die Größe der Gesellschaft.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung wird von der SdK begleitet, da die Erweiterung der Satzung in der Geschäftsfelderweiterung begründet ist. Die SdK begrüßt außerordentlich den essentiellen Bereich der Rohstoffversorgung durch eine Recyclingscherbenaufbereitung.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über eine Änderung von § 8 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwände bei der Satzungsänderung und sieht darin lediglich eine notwendige Klarstellung der Vergütung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Umsatzsteuer.

 

 

TOP 10 Gegenantrag A vom 27. April 2020 zu TOP 7

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird für den Gegenantrag stimmen, weil sie - wie auch Horizon Holdings Germany GmbH mit 91,73 % Aktienanteil - eine verkürzte Amtszeit nicht für zielführend hält. Die Gesellschaft sollte aber in der HV am 13.05.20 erläutern, was die Beweggründe für den ursprünglich veröffentlichten TOP 7 waren insbesondere was zu der dort genannten verkürzten Amtszeit des Aufsichtsrats geführt hat.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.