Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.


TOP 1

keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2   Nein

Angesichts der aktuellen Unsicherheiten wäre eine Reduzierung der Dividende in diesem Jahr durchaus verständlich. Die komplette Streichung der Dividende erscheint aber wirtschaftlich nicht notwendig und ist vor allem auch schädlich, weil dadurch die gerade erst aufgebaute Dividendenkontinuität wieder zerstört wird.


TOP 3   Ja

Die Gesellschaft hat wieder gute Ergebnisse erwirtschaftet und ist für die Zukunft gut aufgestellt.


TOP 4   Ja

Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.


TOP 5   Ja

Da der AP nur geringe sonstige Leistungen bei der Gesellschaft erbracht hat und keine Beratung macht, spricht nichts gegen die Wiederwahl.


TOP 6   Ja

Da der Kandidat persönlich bekannt ist, bestehen keine Bedenken gegen seine Wahl.


TOP 7   Ja

Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen ist nicht zu beanstanden.


TOP 8   Ja

Die Möglichkeit für eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ist zu begrüßen, weil sie Aktionäre damit mehr Informations- und Mitwirkungsrechte bekommen.


TOP 9   Nein

Wegen des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.


TOP 10   Nein

Wegen des möglichen Barausgleichs statt der Aktien Ausgabe erfolgt die Ablehnung, weil damit nicht die gewünschte unternehmerische Beteiligung entsteht.


TOP 11   Nein

Damit würde der mögliche Bezugsrechtsausschluss in der Gesellschaft zusammen mit TOP 9 sogar über 50% steigen.


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.