Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Der Jahresüberschuss beträgt vor Einstellungen in Gewinnrücklagen 1.929 TEUR (1,61 € pro Aktie). Die SdK fordert die Ausschüttung von mindestens 40% des Überschusses (0,65 €). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Operativ gesehen war das Geschäftsjahr 2019 wieder ein Jahr des "Business As Usual". Es wurde ein dividendenfähiger Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Eigenkapitalquote konnte auf 92,1% gesteigert werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Lt. Bericht des Aufsichtsrates wurden drei Sitzungen bei voller Präsenz der Mitglieder abgehalten. Der Jahresabschluss sowie der Dividendenvorschlag wurden geprüft und gebilligt. Die Anforderungen an Aufsichtsräte von Kleinstkapitalgesellschaften wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Formhals prüft den Geschäftsbericht seit 1998 ununterbrochen und fungiert auch als Steuerberater. Im Interesse der Aktionäre wäre endlich ein Wechsel des Abschlussprüfers wünschenswert, um eine weiterhin objektive und neutrale Prüfung frei von eingeschliffenen Verhaltensweisen zu gewährleisten. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die Neufassung der Satzung erfolgte vor allem im Hinblick auf die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Satzungsänderungen können aus Aktionärssicht als unbedenklich bewertet werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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