Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Masterflex SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Eine Ausschüttung von 0,07 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 27 Prozent gemessen am Konzernüberschuss. Trotz der gegenwärtigen Lage erscheint eine Ausschüttung in dieser Höhe dank einer guten Eigenkapital- und Liquiditätslage nachvollziehbar. Dem Antrag der Verwaltung wird somit seitens der SdK zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr leicht um 3,5 Prozent gesteigert werden. Bedingt durch ein schlechtes viertes Quartal sanken jedoch das EBIT und der Jahresüberschuss deutlich gegenüber den Vorjahr. Grund für dieses schwierige viertes Quartal waren die abschwächende Autoindustrie und die Handelskonflikte, welche wiederum Investitionen hemmen. Im Allgemeinen erscheint das Unternehmen jedoch gut für die Zukunft gerüstet, besonders Dank des breit diversifizierten Kunden- und Produktportfolios. Der Vorstand wird somit für das Geschäftsjahr 2019 von der SdK entlastet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nach. In 2019 fanden sechs Aufsichtsratsitzungen statt, zu denen alle Mitglieder persönlich erschienen sind. Es besteht somit kein ersichtlicher Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO bestehen keine Zweifel hinsichtlich der Fähigkeit, die Masterflex SE zu prüfen. Den Antrag der Verwaltung wird somit zugestimmt. TOP 6 Zukünftige Neufassung von § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es besteht kein ersichtlicher Grund, die Satzungsänderungen bezüglich der Umsetzung von ARUG II abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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