Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividendenauszahlung ist nunmehr gestrichen worden. Dies ist bedauerlich jedoch aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nachvollziehbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch wenn die Zahlen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich schlechter ausgefallen sind, hat der Vorstand auf die erhöhten Risiken reagiert und ein entsprechendes Kostensenkungsprogramm veranlasst. Die Wertberichtigungen sind in dieser Lage sicherlich notwendig. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat – wie man dem Geschäftsbericht entnehmen kann – ist gut. Dieser ist seinen Aufgaben bezüglich der Kontrolle und der Beratung nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis zu EUR 45.711.948,47 bis zum 31. Mai 2025 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und Neufassung des § 4 Absatz 3 der Satzung Ablehnung Begründung: Der Vorschlag lautet auf ein genehmigtes Kapital von 50 % des derzeitigen Kapitals. Aus Sicht der SdK sollten Vorratsbeschlüsse bezüglich Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals nur bis zur Höhe von 25 % ermöglicht werden und darüber hinaus ein Beschluss auf Hauptversammlungen abgefragt werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag ab. TOP 6 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelgenussscheinen, Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder anderen hybriden Instrumenten mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals und Neufassung des § 4 Absatz 4 der Satzung Ablehnung Begründung: Siehe TOP 5. TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen, Schuldverschreibungen und anderen hybriden Instrumenten ohne Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten und zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Siehe TOP 5. TOP 8 Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Sandra Jessica Stuart bringt die notwendige Erfahrung für diese Position mit. TOP 9 Beschlussfassung über die Neufassung von Artikel 17 Absatz 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Satzung ist entsprechend der zweiten Aktionärsrichtlinie anzupassen. TOP 10 Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nicht zum Abschlussprüfer zu wählen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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