TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote von ca. 29% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss erscheint verbesserungswürdig, vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, deren Auswirkungen auf die Gesellschaft derzeit nicht beurteilt werden können, aber dennoch im akzeptablen Rahmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 3.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Kerstin Schreiber für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Die operative Entwicklung des Unternehmens stimmt, was insbesondere daran erkenntlich wird, dass der Konzernjahresüberschuss, trotz einer immensen Wertminderung auf die Euromicron-Beteiligung im Finanzergebnis, um 10,4% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnte. Somit besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen. 3.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Andreas J. Schmid für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Die operative Entwicklung des Unternehmens stimmt, was insbesondere daran erkenntlich wird, dass der Konzernjahresüberschuss, trotz einer immensen Wertminderung auf die Euromicron-Beteiligung im Finanzergebnis, um 10,4% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnte. Somit besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 4.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. Michael Radke für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. 4.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johann Schmid-Davis für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. 4.3 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Oliver Maaß für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Gegen die BDO AG liegen keine Einwendungen vor. TOP 6 Wahl des Aufsichtsrats a) Herr Dr.-Ing. Michael Radke, wohnhaft in München, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchseeon, Zustimmung Begründung: Gegen die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit liegen keine Einwände vor. b) Herr Johann Schmid-Davis, wohnhaft in Zorneding, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchseeon, Zustimmung Begründung: Gegen die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit liegen keine Einwände vor. c) Herr Dr. Oliver Maaß, wohnhaft in München, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München, Zustimmung Begründung: Gegen die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit liegen keine Einwände vor. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung von § 15 Abs. 6 der Satzung Zustimmung Begründung: Es handelt sich um Satzungsanpassungen im Zusammenhang mit ARUG II. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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