Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses. Die Gesellschaft schüttet den Jahresüberschuss vollständig an die Aktionäre aus. Durch die Entnahme von 344.209,60 Euro aus der Gewinnrücklage sichert die Gesellschaft zudem eine gleichbleibende Dividende in Höhe von 0,67 Euro je dividendenberechtigter Aktie. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Zwar hat sich der Nettoertrag des Handelsbestands um 539 Tsd. Euro auf 63,4 Mio. Euro verringert, und ist das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gar um 2,7 Mio. Euro bzw. 9 Prozent auf 27 Mio. Euro gesunken. Doch konnten die Anzahl der getätigten Wertpapiertransaktionen erneut gesteigert werden – im „in-zwischen 18. Jahr in Folge“. Im Februar 2020 hat die Gesellschaft sodann gar – bedingt durch die Covid 19-Pandemie – einen neuen Höchstwert erreicht – „mit über 353 Tausend Ausführungen“ (GB 2019, S. 9), und seitdem verharrt die „Transaktionszahl auf permanent hohem Niveau“ (GB 2019, S. 9). Bemerkenswert ist außerdem die die „Marktanteilgewinnung im Geschäftsfeld ETPs“ („Exchange Traded Products“) (GB 2019, S. 9). Zuletzt wird die Gesellschaft in 2020 ein neues Geschäftsfeld erschließen: die „Emission eigener Hebelprodukte“ (GB 2019, S. 39). Zwar rechnet der Vorstand „bis zum Jahresende [noch] mit keinen relevanten Ergebnisbeiträgen“ (GB 2019, S. 39); doch lässt die neue Geschäftstätigkeit für die Zukunft durchaus erhebliche Beiträge erhoffen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Überwachungs- und Beratungsaufgabe erfüllt. In 2019 kam er zu vier Sitzungen zusammen. Die Teilnahmequote ist dem Bericht nicht zu ent-nehmen. Auch sind die Ausführungen zu den inhaltlichen Schwerpunkten der einzelnen Sitzungen denkbar knapp gefasst und außerdem inhaltsgleich mit den Ausführungen zu dem Geschäftsjahr 2017 (s. GB 2017, S.46) sowie wortgleich mit denen für das Jahr 2018 (s. GB 2018, S. 46). TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum neuen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die einen regelmäßigen Wechsel, spätestens alle zehn Jahre. Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Jahresabschluss der Gesellschaft zwar bereits seit dem Geschäftsjahr 2008 (s. GB 2008, S. 48 f.), doch wurde die Prüfungsdauer einmalig unterbrochen: Der Jahresabschluss 2017 wurde von der VISUS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft (s. GB 2017, S. 42-44). Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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