VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schaltbau Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Positiv zu verzeichnen ist das Ergebnis je Aktie, das aus dem negativen Bereich wieder ins Positive (EUR 0,46) angestiegen ist, ebenso bewegt sich die gesteigerte Liquidität der Gesellschaft wieder im positiven Bereich. Das EBITDA ist erfreulicherweise von EUR 22,5 Mio. auf EUR 32,7 Mio. angestiegen. Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr die vorgegebenen Ziele weiter mit Nachdruck verfolgt, die Restrukturierungsmaßnahmen wurden abgeschlossen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen vier Aufsichtsratssitzungen zu 100 % teil. Es ist nicht erkennbar, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Aufgabe der Beratung und Überwachung des Vorstands nicht nachgekommen wären. Allgemeine Anmerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen fachlich aus Sicht der SdK keine Bedenken. Jedoch übersteigt der Gebührenanteil an Steuerberatungsleistungen die generellen Abschlussprüfungsleistungen um weit mehr als 25%, so dass die SdK nach ihren Statuten hier keine Zustimmung geben kann. Die SdK setzt sich für die strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung ein. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020 sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Nachvollziehbar ist die erforderliche Flexibilität der Gesellschaft, die über das neue genehmigte Kapital geschaffen werden soll. Es sollen rund 25% des Grundkapitals als neues bedingtes Kapital genehmigt werden, ohne grundsätzliche Beschränkung der Bezugsrechte der Altaktionäre. Jedoch soll eine Ermächtigung des Ausschlusses der Bezugsrechte erfolgen, u.a. für die Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, bei der ein Bezugsrechtsausschluss wesensimmanent ist. Die SdK tritt insbesondere für bereits bestehende Aktionäre ein und wendet sich gegen Verwässerungseffekte/Bezugsrechtsausschlüsse. Vor dem Hintergrund der Statuten der SdK kann daher diesbezüglich keine Zustimmung gegeben werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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