Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bei einem negativen Ergebnis je Aktie (EUR - 0,90) akzeptiert die SdK, dass keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen herausfordernden Geschäftsjahr den Umsatz halten können. Der verzögerte Launch war ein einmaliges Ereignis, das Unternehmen ist weiterhin im zukunftsweisenden Bereich Digitalisierung aktiv und präsent. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen fünf Aufsichtsratssitzungen zu 100 % teil. Es ist nicht erkennbar, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Aufgabe der Beratung und Überwachung des Vorstands nicht nachgekommen wären. Allgemeine Anmerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen fachlich aus Sicht der SdK keine Bedenken, Die Gebühren fielen ausweislich des Geschäftsberichts ausschließlich für Abschlussprüferleistungen an. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat a) Rony Vogel, wohnhaft in München, Dipl.-Ing. und MBA, Unternehmer und Investor, München. Die Bestellung von Herrn Rony Vogel erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. b) Peter Conzatti, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., M.A. und MBA, Senior Portfolio Manager, Lupus Alpha Asset Management AG, Frankfurt am Main. Die Bestellung von Herrn Peter Conzatti erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. c) Robert Wirth, wohnhaft in Amberg, Medienmarketing-Fachwirt BAW und Fernsehredakteur, derzeit Unternehmer und selbständiger Unternehmensberater, Amberg. Die Bestellung von Herrn Robert Wirth erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung im Hinblick auf die Kommunikation mit Aktionären in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK begrüßt die rasche Umsetzung der Vorschriften der ARUG II. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von §§ 9, 11 und 12 der Satzung im Hinblick auf die Regelungen zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK befürwortet eine weitere Digitalisierung und Öffnung von Hauptversammlungen für weitere technische Möglichkeiten. Rein virtuelle Sitzungen ohne jeglicher Präsenz sollten jedoch nicht die Regel werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderungen der §§ 19 und 20 der Satzung im Hinblick auf die Hauptversammlung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK befürwortet eine weitere Digitalisierung und Öffnung von Hauptversammlungen für weitere technische Möglichkeiten. Eine rein virtuelle Hauptversammlung ohne jeglicher Präsenz sollte jedoch nicht die Regel werden. TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Hinblick auf den Jahresabschluss (§ 21 der Satzung) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Aus Aktionärssicht ist eine derart flexible Gestaltung nicht wünschenswert, da die Handhabung des Jahresüberschusses und der Rücklagen so dem Blickfeld der Aktionäre entzogen wird. TOP 11 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) und die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) sowie entsprechende Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Aktiensplit steht die SdK offen gegenüber. Der Wert bliebt für bisherige Aktionäre gleich. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln fördert die Marktgängigkeit. TOP 12 Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 in § 4 (3) der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Nachvollziehbar ist die erforderliche Flexibilität der Gesellschaft, die über das neue genehmigte Kapital geschaffen werden soll. Es soll neues bedingtes Kapital genehmigt werden mit der grundsätzlichen Möglichkeit der Beschränkung der Bezugsrechte der Altaktionäre. U.a. soll die Möglichkeit der Schaffung neuen genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen geschaffen werden. Die SdK tritt insbesondere für bereits bestehende Aktionäre ein und wendet sich gegen Verwässerungseffekte/Bezugsrechtsausschlüsse. Entsprechend den Abstimmungsrichtlinien der SdK kann daher diesbezüglich keine Zustimmung gegeben werden.Eine Erhöhung des Grundkapitals bis zu 50% ist abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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