Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und begrüßt die Ausschüttung von 0,75 Euro je Aktie bei einem Ergebnis je Aktie von 0,76 Euro bedeutet dies nahezu eine Vollausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bei dem vorgelegten Ergebnis bleibt der SdK nur die Zustimmung zur Vorstandsentlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Auf Grund der bisherigen Erkenntnisse bestehen seitens der SdK keine Einwendungen gegen die Entlastung des Aufsichtsrates. Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart nicht zustimmen. Die Gründe liegen in der nicht auszuschließenden Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen etwa 87 % des Prüfungshonorars betragen. Dies widerspricht den Abstimmungsregeln der Schutzvereinigung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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