VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Bei einer Umsatzsteigerung um fast 10% erfolgte ein deutlicher Einbruch beim Ergebnis von je Aktie auf 8,40 – nach immerhin 27,68 € im Vorjahr. Der Einbruch ist weniger operativ bedingt als vielmehr durch Belastungen aus der stichtagsbezogenen Bewertung von Derivaten zurückzuführen. Auch wenn dieser Sachverhalt auf der Hauptversammlung zu hinterfragen ist, gibt es keinen Anlass, dem Vorstand die Entlastung zu versagen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichts scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen zu sein. TOP 4 Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die prüfungsfremden Nebenleistungen liegen bei fast 24% des Abschlussprüfungshonorars. Der Grenzwert der SDK von 25% stellt keine Freigrenze da, bis zu der die regelmäßige Erbringung von Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen durch die AP-Gesellschaft toleriert wird. Vielmehr wird eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung gefordert. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|