Abstimmungspunkte Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,des zusammengefassten Lageberichts für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit demerläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit einer EK-Quote von 58,5% und einem Gearing von 0,3x wäre die Zahlung einer Dividende von, wie ursprünglich vorgesehenen € 1,00, gut möglich gewesen. Die SdK unterstützt jedoch den Aufbau eigener Liquidität um auch bei einem längeren Einfluss der Pandemie zahlungs- und handlungsfähig zu bleiben. TAKKT hat in der Vergangenheit regelmäßig Sonderdividenden bezahlt. Sollte sich die Situation normalisieren könnte man eine zumindest teilweise Nachholung der Dividendenzahlung erwarten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In einem eingetrübten Umfeld, z.B. Handelskonflikte oder Nachfrageschwäche in bestimmten Branchen, hat sich TAKKT sehr ordentlich geschlagen. Mit der Umsetzung einer neuen strategischen Positionierung trägt TAKKT veränderten Marktbedingungen frühzeitig Rechnung. Der sehr früh gesetzte Nachhaltigkeitsschwerpunkt ist jetzt ein Wettbewerbs- und Kostenvorteil geworden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Strategisch ist TAKKT gut positioniert und passt sich beständig an geänderte Bedingungen an. Die Finanzsituation ist sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Höhe der Prüfkosten von insgesamt € 448 Tsd ist zwar angemessen, aber Ebner und Stolz prüfen seit mehr als 10 Jahren, wodurch generell die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet einstuft. TOP 6 Beschlussfassung über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Ratioform VerpackungenGmbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Ergebnisabführungsvertrag dient der Optimierung von Prozessen sowie steuerlichen und Dividenden bezogenen Anpassungen. Aktuell sind mit dem neuen Vertrag keine höheren Risiken zu erkennen. Sollte sich jedoch auf Nachfrage in der Hauptversammlung deutlich höhere Risiken aufzeigen, würde die SdK mit Nein stimmen. TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung an Änderungen durchdas Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Übliche Anpassung an Änderungen im ARUG II. TOP 8 Beschlussfassung über eine weitere Satzungsänderung im Hinblick auf die Durchführungder Hauptversammlung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Öffnet die generelle Möglichkeit von virtuellen Versammlungen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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