Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK die Gewinnausschüttung zwischen 40 und 60 % des Konzernergebnisses. Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage im Zuge der Ausbreitung der Corona-Pandemie und den Auswirkungen auf den Umsatz sowie den Gewinn der Syzygy AG im Jahr 2019 wird der vollständigen Einbehaltung des Gewinns zugestimmt. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die der Entlastung des Vorstands entgegenstehen. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die der Entlastung des Aufsichtsrates entgegenstehen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die BDO prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Abschlüsse des Unternehmens. Dies gefährdet nach Auffassung der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft. Dies wurde bereits auf der Hauptversammlung 2018 seitens der Aktionäre kritisch gesehen. Aus diesem Grunde wird die Wiederwahl von BDO als Abschlussprüfer abgelehnt. TOP 6 Aufhebung des bedingten Kapitals 2009 und des bedingten Kapitals 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufhebung des bedingten Kapitals wird zugestimmt, da die Ausgabe der Aktienoptionen bereits seit einigen Jahren abgelaufen sind. TOP 7 Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG II Zustimmung Begründung: Der Anpassung der Satzung an ARUG II wird zugestimmt. TOP 8 Erneuerung des Beschlusses der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird seitens der SdK-Richtlinien abgelehnt. Die SdK bevorzugt die Ausschüttung eines Bonus an die Aktionäre. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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