Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung des Vorstandes

 

a) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes Holger Brückmann-Turbon für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen,

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand arbeitet intensiv an der Neuausrichtung des Unternehmens. So soll Turbon AG eine reine Holding werden, welche Investmententscheidungen trifft in den Bereichen Turbon Printing, Turbon Electric sowie im Bereich Sonstige. Dieser Transformationsprozess wird auch vom Vorstand umgesetzt. Allerdings muss sich ein Vorstand auch an den operativen Erfolgen des Unternehmens messen lassen. Und diese Zahlen waren wiederum nicht zufriedenstellend. Zwar mussten in den Konzernabschluss 2019 aus vergangenen Jahren aufgelaufene Währungsumrechnungsdifferenzen eingebucht werden, dennoch wäre ohne diese Einbuchung in Höhe von minus 8,9 Mio. € ebenfalls ein Verlust realisiert worden und auch die Prognose aus dem Halbjahresbericht 2019 wiederum verfehlt worden. Solange unterm Strich kein positives Ergebnis erwirtschaftet wird und die Prognosen weiterhin verfehlt werden, kann dem Vorstand auch keine Entlastung erteilt werden.

 

b) dem amtierenden Mitglied des Vorstandes Simon McCouaig für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen, und

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand arbeitet intensiv an der Neuausrichtung des Unternehmens. So soll Turbon AG eine reine Holding werden, welche Investmententscheidungen trifft in den Bereichen Turbon Printing, Turbon Electric sowie im Bereich Sonstige. Dieser Transformationsprozess wird auch vom Vorstand umgesetzt. Allerdings muss sich ein Vorstand auch an den operativen Erfolgen des Unternehmens messen lassen. Und diese Zahlen waren wiederum nicht zufriedenstellend. Zwar mussten in den Konzernabschluss 2019 aus vergangenen Jahren aufgelaufene Währungsumrechnungsdifferenzen eingebucht werden, dennoch wäre ohne diese Einbuchung in Höhe von minus 8,9 Mio. € ebenfalls ein Verlust realisiert worden und auch die Prognose aus dem Halbjahresbericht 2019 wiederum verfehlt worden. Solange unterm Strich kein positives Ergebnis erwirtschaftet wird und die Prognosen weiterhin verfehlt werden, kann dem Vorstand auch keine Entlastung erteilt werden.

 

c) dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Michael Pages für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu verweigern.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Turbon AG schlägt wie bereits im vergangenen Jahr die Nicht-Entlastung vom ausgeschiedenen Vorstand Michael Pages vor. Welche konkreten Vorwürfe gegen Herrn Michael Pages vorliegen, müssen auf der Hauptversammlung dezidiert dargelegt werden. Die SdK wird aber ohnehin aufgrund der bereits in TOP 2 a) und b) dargelegten Gründen alle Vorstände nicht entlasten. Daher wird die SdK der Nicht-Entlastung von Herrn Michael Pages zustimmen.

 

 

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat der Turbon AG muss sich an der allgemeinen, nicht zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung der Turbon AG messen lassen, die auch durch strategische Fehlentscheidungen entstanden ist. Zudem waren in den letzten Jahren die Personalentscheidungen innerhalb des Vorstandes nicht sehr von Erfolg gekrönt. Herr Brückmann-Turbon musste seit seinem Amtsantritt als Vorstandsvorsitzender personell aufräumen. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat gegenüber dem Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzendem unabhängig und als selbstständig handelnd anzusehen ist.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuausrichtung der Gesellschaft hin zu einer Holdingstruktur erscheint zukünftig weiterhin der richtige Weg zu sein. Daher macht die Satzungsänderung aus Sicht der SdK Sinn und ist zustimmungswürdig.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Märkische Revision GmbH prüft erst zum zweiten Mal den Abschluss der Turbon AG. Auch wurden keine weiteren Beratungsleistungen getätigt. Damit erscheint aus objektiver Sicht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewahrt zu sein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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