VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung der SMT Scharf AG schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hinsichtlich der Covid-19-Pandemie sowie auch der zukünftigen allgemein schwierigen Branchenlage erscheint die vorgeschlagene Bilanzverwendung auch aus Sicht der SdK ratsam. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 gute Arbeit geleistet. So konnte in einem weiterhin sehr herausfordernden Branchenumfeld der Konzernumsatz um 6,5% auf 75,4 Mio. € gesteigert werden. Auch die weiteren betriebswirtschaftlichen Zahlen wie EBIT, Konzernergebnis, Eigenkapitalbasis sind durchaus zufriedenstellend. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: In 5 Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat laut Bericht des AR seine Funktion als Überwachungs- und Beratungsorgan des Vorstandes wahrgenommen. Der SdK liegen demnach keine Informationen vor, welche einer Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates entgegenstehen würden. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH prüft die Gesellschaft seit 2016. Neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 55 T €, die sich im Vergleich zum Vorjahr 26 T € reduziert haben, fielen Steuerberatungskosten (nur Steuerdeklarationsleistungen) und sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 6 bzw. 8 T € an. Dies sind knapp 25% der reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK setzt sich für eine strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung ein. Dennoch wird die SdK der Bestellung des Abschlussprüfers zustimmen, da insbesondere aufgrund der deutlichen Reduzierung der reinen Abschlussprüfungskosten die Relation der Beratungsleistungen angestiegen ist. Wünschenswert wäre jedoch zukünftig die strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung. TOP 6 Neufassung von § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung (Teilnahmerechte) und Streichung von § 14 Abs. 4 der Satzung (Mitteilungen an Aktionäre) Zustimmung Begründung: DIe schnelle Umsetzung der neuen ARUG II Gesetzgebung ist, auch wenn nicht jedes Detail der neuen Richtlinie aus Sicht der SdK als sinnvoll zu werten ist, zu begrüßen. TOP 7 Satzungsänderungen bezüglich Online-Teilnahme Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Satzungsänderung bezüglich der Online-Teilnahme zustimmen. Allerdings weist die SdK ausdrücklich darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie nicht dazu genutzt werden sollte, zukünftig die Aktionärsrechte zu beschneiden. Zukünftig sollen weiterhin Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Eine Möglichkeit der Teilnahme an der HV durch das Internet ist absolut sinnvoll, jedoch nicht unter Wegfall der Möglichkeit persönlich an der HV teilnehmen zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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