VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Unternehmen schüttet weiterhin kontinuierlich hohe Dividenden aus. Die Ausschüttungsquote liegt wieder über der Richtlinie der SdK (40-60%) vom Ergebnis je Aktie von 0,91€. Bei einer Eigenkapitalquote von 78% steht ausreichend Cash für die Auszahlung zur Verfügung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Alle wesentlichen Kennzahlen konnten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die konstante Dividendenpolitik wird fortgesetzt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrats fanden im Berichtszeitraum vier Präsenzsitzungen und zwei Telefonkonferenzen statt, an denen alle AR-Mitglieder teilgenommen haben. Die behandelten Themen und Beschlüsse werden im AR-Bericht ausreichend dargestellt. Der AR hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt und seine Verpflichtungen nach §171 AktG erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die Ebner Stolz GmbH prüft bereits seit 2004! Die SdK-Richtlinien sehen eine maximale ununterbrochene Prüfungsdauer von 10 Jahren vor, um "eingeschliffene" Verfahrensweisen zu vermeiden und eine weiterhin objektive Abschlussprüfung zu gewährleisten. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 2 der Satzung (Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung der Satzung an die Regelungen der ARUGII. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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