Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer Dividende je Aktie von 0,85 EUR entspricht die Ausschüttungsquote bei einem Ergebnis je Aktie von 1,70 EUR ca. 50,0 %. Der Dividendenausschüttung kann daher aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 2019 ist die ZEAG AG von keinen außerplanmäßigen Belastungen betroffen gewesen und das EBIT konnte sich auf 8,8 Mio. EUR erholen (Vorjahr 0,4 Mio. EUR). Zusätzlich konnte der Umsatz um ca. 13,3 % auf 204,9 Mio. EUR deutlich gesteigert werden (Vorjahr 180,9 Mio. EUR). Die Arbeit des Vorstandes kann somit als zufriedenstellend bewertet und somit Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat nahm seine Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle wahr und stand im engen Austausch mit dem Vorstand. Im GJ 2019 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen mit einer durchgängig hohen Anwesenheitsquote statt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ereignisse im Fall „Wirecard“ lassen die SdK ernsthaft an der Eignung von Ernst & Young als Abschlussprüfer einer Gesellschaft zweifeln, weshalb die SdK einer Berufung von E&Y bis zu einer Klärung der Vorfälle nicht unterstützt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Ausgliederungsplänen (§ 123 UmwG) betreffend der Immobilien „Südbahnhof“

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Auslagerung der Immobilien und Grundstücke zur Optimierung der Finanzierung kann grundsätzlich aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Allerdings bedarf es zur letztendlichen Zustimmung weitere klärende Antworten, die auf der Hauptversammlung gegeben werden müssen. Die SdK behält sich daher vor, den Ausgliederungsplänen nicht zuzustimmen.

 

 

TOP 7 Änderung der Satzung in § 17 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Tagesordnungspunkt ist zustimmungsfähig, da es sich hierbei um Anpassungen der Satzung an die Gesetzgebung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) handelt.

 

 

TOP 8 Weitere Änderungen und Ergänzungen der Satzung in § 17 Abs. 7 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) und § 20 Abs. 6 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverwendung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Tagesordnungspunkt ist zustimmungsfähig, da es sich hierbei um Anpassungen der Satzung an vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeiten zur Modernisierung des Aktienrechtes handelt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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