TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts der Splendid Medien AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das vergangene Jahr war für die Splendid Medien wiederum kein einfaches. Der starke Trend weg vom physischen Vertrieb hin zum Online-VoD führte zu erneuten Einbußen beim Unternehmen. Die bereits etablierten Online-services erwirtschaften bereits Umsätze, die aber leider nur einen relativ geringen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen und nicht die Umsatzeinbrüche im physischen Vertrieb ausgleichen. Trotz dieser schweren Marktveränderung, die sich momentan noch sehr negativ auf die Splendid Medien AG auswirkt, hat es der Vorstand möglich gemacht, die weiterhin langfristige Finanzierung des Unternehmens zu sichern und damit den der Marktveränderung entsprechenden Unternehmenswandel zu ermöglichen. Hierdurch soll neben der bereits durchgeführten Risikobereinigung der Bilanz und Neubewertung der Splendid Studios ein Wandel im Unternehmen mit Hilfe des Vorstandes erfolgen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr 2019 viermal getagt. Zu allen Sitzungen sind jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats erschienen. In diesen Sitzungen wurde die Dringlichkeit der Umorientierung auf den Online Sektor erkannt und es wurde über geeignete Umgestaltungsmaßnahmen diskutiert. Demnach ist der Aufsichtsrat offenbar seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wird dieses Jahr zum ersten Mal als Abschlussprüfer der Splendid Medien AG vorgeschlagen und löst demnach die Ebner Stolz GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ab. Dies begrüßt die SdK ausdrücklich. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner der CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB mit Sitz in Berlin, wohnhaft in Köln. Herr Dr. Drouven gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: ― Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln Zustimmung Begründung: Gegen die bisherige Arbeit des Aufsichtsrates ist nichts einzuwenden. Besonders in einer jetzt für die Splendid Medien harten aber auch entscheidenden Zeit ist ein bereits etabliertes Mitglied des Aufsichtsrates unverzichtbar. Mithin kann der Wiederwahl zugestimmt werden. b) Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bonn, wohnhaft in Bonn. Herr Kucera gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: ― LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) Zustimmung Begründung: Gegen die bisherige Arbeit des Aufsichtsrates ist nichts einzuwenden. Besonders in einer jetzt für die Splendid Medien harten aber auch entscheidenden Zeit ist ein bereits etabliertes Mitglied des Aufsichtsrates unverzichtbar. Mithin kann der Wiederwahl zugestimmt werden. c) Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH mit Sitz in München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in München. Frau Scott gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Zustimmung Begründung: Gegen die bisherige Arbeit des Aufsichtsrates ist nichts einzuwenden. Besonders in einer jetzt für die Splendid Medien harten aber auch entscheidenden Zeit ist ein bereits etabliertes Mitglied des Aufsichtsrates unverzichtbar. Mithin kann der Wiederwahl zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die in Folge des ARUG II erforderliche Anpassung der Satzung Zustimmung Begründung: Einer Anpassung der Unternehmenssatzung an die neue rechtliche Lage (ARUG II) spricht nichts entgegen. TOP 7 Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung in § 24 (Teilnahme an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Die Eröffnung der Möglichkeit, durch den Vorstand eine präsenzlose HV durchzuführen, ist in Hinsicht auf die momentane COVID-19 Pandemie zu begrüßen. TOP 8 Auslaufen der Genehmigten Kapitalien 2015/I und 2015/II und Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 sowie über die entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Neben der Dividende und einer Aktienkurssteigerung ist das Bezugsrecht eines der drei wesentlichen potentiellen Einkunftsarten eines Aktionärs. Hier wird ein Bezugsrechtsausschluss abgelehnt. Der Vorstand wird lediglich ermächtigt, in Ausnahmefällen und bei nicht Überschreitung von 10% des Grundkapitals, die Bezugsrechte der Aktionäre/-innen auszuschließen. Insb. bei Sachkapitalerhöhungen kann ein Bezugsrechtsausschluss zwingend notwendig sein. Die Splendid Medien AG wird im Rahmen ihrer momentanen Umgestaltung und der schweren Belastung durch die COVID-19 Pandemie sicherlich künftig neues genehmigtes Kapital benötigen. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die SdK steht dem Erwerb eigener Aktien zur Veräußerung dieser an Dritte gegen Sacheinlagen äußerst kritisch gegenüber. Da noch kein Entschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns vorliegt und auch nicht von einer angemessenen Dividende auszugehen ist, kann aus Sicht der SdK diesem TOP nicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|