Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die prognosekonforme Ausschüttung einer stabilen „Basisdividende“ von 1,50 € je Stamm- und Vorzugsaktie der Gesellschaft vor. Dieses bei einem gegenüber Vorjahr auf 3,11 € gestiegenen Ergebnis je Aktie. Damit wird die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erfüllt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet, analog zu den Vorjahren, unter stetig herausfordernderen, nun um die Corona-Krise ergänzten, Umfeldbedingungen nach wie vor gute Arbeit beim nachfragebedingt notwendigen Umbau resp. der Weiterentwicklung des bestehenden Terminal- und Intermodalnetzwerkes. Im Berichtsjahr standen dabei neben der Abwicklung von Cagliari sowie der sehr erfolgreichen Veräußerung von Gioia Tauro und der Erweiterung des wichtigsten italienischen Terminals La Spezia Umschlagsverluste in Deutschland, speziell Bremerhaven (CTB), sowie der Ausbau von Tanger im Fokus des Managements. Hoffnungsträger in Deutschland ist nach wie vor der einzige deutsche Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven (CTW), dessen Aussichten sich vor dem Hintergrund der fortgesetzten Flottenanpassungsmaßnahmen der Reedereien weiter verbessern sollten (Schiffsgrößenwachstum). Hinsichtlich der aus Wettbewerbsgründen notwendigen Terminaldigitalisierung und –automatisierung laufen außerdem in der Pilotanlage Wilhelmshaven derzeit die notwendigen Tests, auf deren Basis eine Entscheidung über Art und Umfang einer konzernweiten Implementierung getroffen werden soll. Insgesamt überzeugt der Konzern nach wie vor mit seinem gut diversifizierten Geschäftsmodell, seinen soliden Bilanzrelationen und dem erzielten Konzern-Cashflow. Umsatzseitig hat der Konzern unter den oben berichteten Entwicklungen in beiden Teilkonzernen deutlich Federn lassen müssen. Kumuliert fielen knapp 100 Mio. € Umsatz weg. Das EBT in beiden Teilkonzernen war, ohne den Veräußerungsvorgang Gioia Tauro, deutlich rückläufig, das Konzernergebnis je Aktie von letztgenanntem Einmaleffekt positiv und prognosegemäß auf 3,11 € beeinflusst. Der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) hat sich seit der letzten Hauptversammlung, auch coronabedingt, negativ entwickelt, woran auch die stabile Dividende nichts ändern konnte.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion in u.a. fünf Sitzungen erneut verantwortlich ausgeübt.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, Stuttgart, General Counsel, Robert Bosch GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter BIEDENKOPF & ASSOCIATES Strukturierungsberatung GmbH,

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der letztjährigen Wieder- bzw. Neuwahl der Herren Döhle und Dr. Röhler stehen nun drei weitere Mitglieder des aus Sicht der SdK erfolgreich tätigen Aufsichtsrats zur Wiederwahl. Diese sind aus Sicht der SdK samt und sonders geeignet, die vakanten Positionen verantwortungsvoll auszufüllen. Die SdK stimmt daher der Wiederwahl der Aufsichtsratskandidaten Dr. Biedenkopf, Dr. Steeger und Warburg zu.

 

b) Herrn Dr. Winfried Steeger, Hamburg, Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH und

 

Zustimmung

 

Begründung:

 

c) Herrn Max M. Warburg, Hamburg, Bankier,

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 6a!

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein Wechsel der seit 1986 tätigen Abschlussprüfungsgesellschaft ist überfällig und wird von der SdK seit Jahren gefordert, um so „Gewöhnungseffekten“ vorzubeugen und das Vertrauen in das erteilte Testat zu stärken.

 

 

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb, Veräußerung und Einzug eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der aus SdK-Sicht auskömmlichen Dividendenzahlung sowie der vorhandenen Liquidität spricht nichts gegen die Ermächtigung zu einem additiven Aktienrückkaufprogramm.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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