VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat mit 128,6 Mio. € EBIT (u.a. wegen Sondereffekten; insgesamt 36,4 Mio. € mehr als geplant) und 8,09% ROCE (anstatt 7,37% geplant) ein gutes finanzielles Ergebnis erzielt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Dies geht aus dem veröffentlichten Bericht des Aufsichtsrats hervor. TOP 4 Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Finanzvorstand der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH ist Herr Jacoby bereits in 6 Unternehmen im Aufsichtsrat. Das ist bei weitem zu viel. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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