Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ernst Russ AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Ernst Russ AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Bilanzgewinn soll vorgetragen werden, was in der heutigen Zeit richtig ist. Und auch nach der Restrukturierung des Geschäftsbetriebes mit Schwerpunkt Shipping erscheint dies ökonomisch sinnvoll. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr die Gesellschaft auf den Bereich Shipping konzentriert und wird bei Erholung des Marktes hoffentlich die entsprechenden wirtschaftlichen Erfolge erzielen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gemäß Bericht des Aufsichtsrates ist er seiner Verpflichtung zur Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Fachlich ist gegen die Wahl von KPMG als Abschlussprüfer der Ernst Russ AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG die Gesellschaft schon über zehn Jahre. Nach einer so langen Zeit fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers, um die Unabhängigkeit des AP weiterhin gewährleisten zu können. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat 6.1 Beschlussvorschlag Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Döhle steht an. Es sind keine Gründe erkennbar, Herrn Döhle nicht wieder zu wählen. 6.2 Beschlussvorschlag Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Kuhlmann steht an. Es sind keine Gründe erkennbar, Herrn Kuhlmann nicht wieder zu wählen. TOP 7 Aufhebung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben. TOP 8 Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Satzung ist nach Veräußerung des Teilbereichs Wohnungsbauprojekte neu formuliert worden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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