VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,55 Euro je Aktie, entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Jahresüberschuss in Höhe von 75%. Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Ablehnung Begründung: Die SdK stuft grundsätzlich ein zusätzliches Mandat als Steuerberater des Abschlussprüfers als kritisch ein. Nachdem hier 50 % Steuerberatungsleistungen von PricewaterhouseCoopers GmbH abgerechnet wurden und die SdK in Ausnahmefällen nur 25 % erlaubt, kann dem TOP hier nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer Experience bei der SAP SE. Zustimmung Begründung: Der Kandidat kann durch seinen beruflichen Hintergrund genügend Erfahrung vorweisen, um die Funktion auszufüllen. Es liegen bisher noch keine weiteren Aufsichtsratsmandate vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Herr Zimmermann über die Zeit verfügt, das Mandat gewissenhaft auszuüben. b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. Zustimmung Begründung: Herr Baron Vielhauer von Hohenhau ist bereits seit vielen Jahren Aufsichtsrat bei der ATOSS und verfügt daher über genügend Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Es liegen noch drei weitere Aufsichtsratmandate vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Herr Baron Vielhauer von Hohenhau auf Grund seines bisherigen Engagements über ausreichend Zeit verfügt, das Mandat weiter gewissenhaft zu erfüllen. c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied. Zustimmung Begründung: Herr Bauer ist bereits seit vielen Jahren Aufsichtsrat bei der ATOSS und verfügt daher über genügend Erfahrung, um die Funktion auszufüllen. Es liegen noch zwei weitere Mandate vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Herr Bauer auf Grund seines bisherigen Engagements über ausreichend Zeit verfügt, das Mandat weiter gewissenhaft zu erfüllen. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Nachdem die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats eher geringer im Vergleich zur Benchmark war, erscheint es sinnvoll die Bezüge zu erhöhen. Dennoch ist eine Erhöhung auf 60 k für den Vorstandsvorsitzenden eine sehr deutliche Erhöhung, der nur deswegen zugestimmt werden kann, da Herr Zimmermann über eine besondere Expertise verfügt, die für die ATOSS und deren zukünftige Entwicklung sehr wertvoll sein kann. TOP 8 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Kapitalerhöhung kann zugestimmt werden, da es hier nicht zu einer Verwässerung kommt und sie dazu dient, die Aktie für Kleinaktionäre weiterhin attraktiv zu halten. TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll ist, die Satzung gemäß ARUG II anzupassen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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