Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und Umsatz und Ergebnisse gesteigert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den neuen Kandidaten spricht, der sich aber auf der HV noch vorstellen muss. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, wird er in diesem Jahr letztmalig von der SdK mitgewählt, da er danach bereits seit 10 Jahren als Prüfer tätig ist. Danach muss ein Wechsel erfolgen. TOP 6 Beschlussfassung über die die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. Eine Barkapitalerhöhung wäre allerdings durchaus sinnvoll, um den Streubesitzanteil wieder zu erhöhen. TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 19 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Es handelt sich nur um die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen. TOP 8 Beschlussfassung über die Neufassung von § 20 Abs. 2 Satz 1 der Satzung Zustimmung Begründung: Auch hier handelt es sich nur um die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen. TOP 9 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 20 der Satzung Ablehnung Begründung: Die zusätzliche Übertragung der Präsenz HV im Internet wäre zu begrüßen, um den Aktionären mehr Informationsmöglichkeiten zu geben. Eine reine virtuelle HV wie vorgeschlagen ist aber als aktionärsfeindlich abzulehnen. TOP 10 Beschlussfassung über die Ergänzung von § 24 der Satzung Zustimmung Begründung: Diese Satzungsänderungen sind sinnvoll, weil die Aktionäre dadurch mehr Informationsmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte bekommen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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