VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 und dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso SE Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividende in Höhe von 0,47 € pro dividendenberechtigter Aktie vor. Bei einem Ergebnis je Aktie von 2,82 € entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 17% gemessen am Konzernjahresergebnis (17.495.000€). Damit erhöht die adesso AG ihre Dividende zum achten Mal in Folge. Dennoch liegt die Ausschüttungsquote damit zum wiederholten Mal unter dem, von der SdK angestrebten, Zielkorridor von 40-60%. Da die adesso AG jedoch ein schnell wachsendes Unternehmen ist (Umsatzwachstum 20%), was Zukäufe tätigt, personell stark wächst und im vergangenen Jahr Niederlassungen in zwei weiteren Ländern gegründet hat, wird dem Beschluss zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand verfolgt einen klaren Wachstumskurs und konnte die Prognosen des vorherigen Jahres erfüllen. Der Entlastung ist daher zuzustimmen. Zum 30.09.2019 schied Herr Junge aus dem Unternehmen aus. Seine Aufgabenbereiche werden von Herrn Schroeder und Herrn Pothen übernommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Im Geschäftsjahr 2018 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, in denen alle Mitglieder teilgenommen haben. Insgesamt erscheint der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beraten und kontrolliert zu haben. Der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder ist daher zuzustimmen. TOP 5 Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats a) Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn, Dortmund, Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering an der Universität Duisburg-Essen Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt den neu/wieder zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates zu, da der AR in den letzten Jahren gut beraten hat. Damit haben die Aufsichtsratsmitglieder ihre fachliche Expertise bereits bewiesen. Des Weiteren erreicht kein Mitglied die, von der SdK definierte Obergrenze an Gremienmitgliedschaften. Ein Overboarding liegt somit bei keinem Mitglied vor. b) Herrn Prof. Dr. Gottfried Koch, Stein, Schweiz, Professor für Versicherungsinformatik und Mitglied des Vorstands des Instituts für Informatik an Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu a) c) Herrn Dipl.-Kfm. Hermann Kögler, Bonn, Unternehmensberater Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu a) d) Herrn Dipl.-Math. Heinz-Werner Richter, Dortmund, Aktuarieller Treuhänder und Gutachter Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu a) e) Herrn Dipl.-Inform. Rainer Rudolf, Dortmund, Vorstand der W3L AG Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu a) f) Herrn Dr. Friedrich Wöbking, Pullach, Unternehmensberater Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu a) TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erstmalig in 2017 den Jahresabschluss der adesso AG geprüft. Die Kosten des Abschlussprüfers beliefen sich auf 178.000€ zuzüglich anderer Beratungsleistungen in Höhe von 7.000€. Dem Beschluss kann daher zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Zustimmung Begründung: Der Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien von bis zu 10% des Grundkapitals ist zuzustimmen. Allerdings würde die SdK es begrüßen, wenn zunächst die Dividende erhöht wird, bevor Aktien zurückerworben werden. TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals 2015 und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der adesso SE sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen aufgrund eines Aktienoptionsplans 2020 und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorschlag ersetzt frühere Beschlüsse ähnlicher Art und soll die Fortsetzung eines Mitarbeiter - Aktienoptionsplanes gewährleisten. Die SdK hält im Grundsatz Aktienoptionspläne allerdings für problematisch sowohl in Bezug auf ihre Wirksamkeit als Vergütungsinstrument, vor allem aber wegen der erfahrungsgemäß in aller Regel bedenklichen Ausgestaltungen im Detail. Sie bevorzugt daher die Ausgabe von reinen Mitarbeiteraktien als langfristiges Anreizsystem und zur Umgehung der Principal-Agent-Problematik. TOP 9 Neufassung von § 14 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht) Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderungen beinhalten Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und sind somit aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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