Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ZEAL Network SE zum 31. Dezember 2019, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es soll fast der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet werden, trotz eines Bilanzgewinns von nur 0,09€ pro Aktie.. Die notwendigen Finanzmittel (hohe Bankguthaben und Bestand an Aktien- und Rentenfonds) stehen aber dafür zur Verfügung.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Wechsel des Geschäftsmodells weg von der Veranstaltung von Zweitlotterien hin zur Onlinevermittlung von weniger profitablen Produkten des Deutschen Lottoblocks ist wie geplant gelungen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die avisierten Wachstumsraten auf denen das neue Geschäftsmodell basiert realisiert werden können.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich seines Berichtes hielt der Aufsichtsrat 2019 insgesamt sechs Präsenzsitzungen ab, bei vollzähliger Anwesendheit seiner Mitglieder. Zuzüglich tagten die Ausschüsse. Der AR hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Er ist seinen Verpflichtungen nach §171 AktG nachgekommen.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Nach dem Umzug des Unternehmens zurück nach Deutschland wäre dies die erste Bestellung von Ernst&Young/ Hamburg durch einen Beschluss der Hauptversammlung.

 

 

 

TOP 6 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich seiner CV verfügt Herr Strauß durch seine mehrjährige Tätigkeit in Vorstandsfunktionen über die notwendige Expertise.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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