Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Südwestdeutsche Salzwerke AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, wie bereits im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 1,60€ je Aktie auszuschütten. Diese entspricht einer weiterhin hohen Ausschüttungsquote über 60%. Grundsätzlich ist dies zu begrüßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die SWS AG auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in Berichtsjahr 2019 insgesamt 4 mal. Leider fehlten hier einige Mitglieder. Jedoch kann die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan angenommen werden. Jedoch sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Mitglieder nicht mehr als einmal, in begründeten Ausnahmenfällen fehlen. Kann ein Mitglied dies nicht gewährleisten, so sollte über eine Veränderung des AR nachgedacht werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)

Herrn Harald Pfeifer, Stadtrat der Stadt Heilbronn, Leiter Referat Prävention des Polizeipräsidiums Heilbronn, Heilbronn

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist nicht ersichtlich inwieweit ein Leiter Prävention des Polizeipräsidiums Heilbronn die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um AR einer börsennotierten Gesellschaft zu werden.

 

b)

Herrn Thomas Randecker, Stadtrat der Stadt Heilbronn, Geschäftsführer der Randecker & Westiner Elektrotechnik GmbH & Co. KG (Heilbronn) und selbständiger Handwerksmeister, Heilbronn

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Thomas Randecker bringt als Geschäftsführer einer Gesellschaft betriebswirtschaftliches sowie handwerkliches Know-How mit.

 

c)

Herrn Wolf Theilacker, Stadtrat der Stadt Heilbronn, Oberstudienrat i. R., Heilbronn

 

Ablehnung

 

Begründung: Herrn Wolf Theilackers Vita ist zu entnehmen, ein Studium der Fächer Anglistik, Romanistik und Sport abgeschlossen zu haben. Hier ist ähnlich wie bei Herrn Pfeifer nicht zu erkennen, inwieweit dies eine Qualifikation für AR-Mandat darstellt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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