VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Entlastung der Vorstandsmitglieder. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr einen guten Job gemacht. Allgemeine Stellungnahme: siehe TOP 2. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Neben den Prüfungsleistungen wurden nur im geringen Umfang andere Bestätigungsleistungen beauftragt. Diese standen im Zusammenhang mit einem Comfort Letter. Steuerberatungsleistungen wurden nicht erbracht. TOP 5 Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Auch mit sechs Mitgliedern ist der Aufsichtsrat ausreichend bestückt und handlungsfähig. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die genannten Personen sind bereits im Aufsichtsrat der MorphoSys tätig und haben die letzten Jahre einen sehr guten Job gemacht. Jedoch besitzt Herr Golumbeski bereits 7 weitere Mandate, davon sind 5 nicht börsennotiert. Trotzdem nahm er im abgelaufenen Geschäftsjahr an jeder Sitzung teil. Dennoch sind dies aus Sicht der SdK zu viele weitere Mandate. Sollte Herr Golumbeski auf der Hauptversammlung allerdings argumentativ gut belegen können, dass er auch weiterhin die nötigen zeitlichen Ressourcen besitzt, um das Mandat im Aufsichtsrat der MorphoSys AG gewissenhaft wahrnehmen zu können, so könnte die SdK die Wiederwahl von Herrn Golumbeski ausnahmsweise mittragen. TOP 7 Beschlussfassung über eine weitere Satzungsänderung in Hinblick auf die Teilnahmebedingungen der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Dies ist ein formaler Beschluss zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). TOP 8 Beschlussfassung über eine weitere Satzungsänderung in Hinblick auf die Durchführung der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Aufgrund der aktuellen Situation ist dieser Beschluss richtig und deshalb zu unterstützen. TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die Anpassungen der AR-Vergütungen bewegen sich in einem akzeptablen Rahmen und sind daher zustimmungsfähig. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017-I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Vorstand ist in der Vergangenheit sehr sorgsam mit seinen Beschlüssen umgegangen und als Biotech-Firma ist das Einwerben von Kapital über Kapitalerhöhungen wesensimmanent. Die Größenordnung bewegt sich mit einer 10%igen Grundkapitalerhöhung in einer akzeptablen Höhe. Dem Kapitalvorratsbeschluss ist daher aus Sicht der SdK zuzustimmen. TOP 11 Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020-I und die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Mitarbeiter der MorphoSys AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland (Stock Option Plan 2020); Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aktienoptionsprogramme werden von Seiten der SdK generell abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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