VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll eine Dividende von 1,10 € je Aktie bei einem berichteten Konzernergebnis von 2,06 € je Aktie an die Anteilseigner ausgekehrt werden. Dieses erfüllt die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat den Konzern im Berichtsjahr gut geführt und Umschläge, Erlöse und Kosten gut im Blick gehabt. Es gelang dabei nicht nur Transportmenge und Umsatzerlöse, sondern, auch bereinigt um IFRS 16-Effekte, EBITDA und EBIT sowie insbesondere das Ergebnis je Aktie signifikant zu steigern. Ferner ist der Vorstand dem Ziel, die Kapitalkosten des Konzerns zu verdienen und darüber hinaus dann Wert für die Anteilseigner zu schaffen, im Berichtsjahr deutlich näher gekommen. Solide Bilanzrelationen (EK-Quote von etwa 40% trotz IFRS 16), eine, ebenfalls um IFRS 16-Effekte bereinigt, gesunkene Finanzverschuldung und ein gegenüber Vorjahr deutlich erhöhter Free Cashflow runden das positive Bild ab. Auch der, längerfristige, TSR (Total Shareholder Return) kann sich mit o.g. Dividendenvorschlag sowie den seit Emission und Barkapitalerhöhung zu 20,00 resp. 30,00 € je Aktie deutlich gestiegenen derzeitigen Knappheitspreisen an der Börse durchaus sehen lassen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2019 in u.a. fünf formellen Sitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen bei stets hoher Präsenz gemäß seines ausführlichen Berichts seine Kontrollfunktion verantwortlich erfüllt. Dabei ging es u.a. auch um Vorstandspersonalia (Dr. Rothkopf, Frese). TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten im Geschäftsjahr 2020 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG bestehen seitens der SdK keine Einwände. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl von Frau Dr. Niklas gibt es seitens der SdK keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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