Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: Auch wenn der Jahresüberschuss im vergangenen Geschäftsjahr negativ und die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr geringer waren, kann Entlastung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: Der Entlastung kann zugestimmt werden, da dieser ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ihren Beratungs- und Aufsichtspflichten nachgekommen sind. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Da die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Abschlüsse des Konzerns erst seit 2014 prüft und die Gesellschaft keine nennenswerten sonstigen Beratungsleistungen für die Gesellschaft erbringt steht einer Wiederwahl nichts entgegen. Die SdK-Richtlinien sehen eine maximale Prüfungsdauer von zehn Jahren vor, um die notwendige Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten. TOP 5 Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag Zustimmung Begründung: Dem Beherrschungsvertrag kann zugestimmt werden, da diese Regelung aus steuerlichen Gründen Sinn macht. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre nebst Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Schaffung eines Genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des Grundkapitals wird abgelehnt, da die nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK bestimmten Höchstgrenzen von 10 % bei Sacheinlagen und 20 % bei Bareinlagen sowie Bezugsrechtsausschluss deutlich überschritten werden und somit die Gefahr einer Verwässerung sowie Übervorteilung der Altaktionäre besteht. TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 Abs. 3 der Satzung Zustimmung Begründung: Der Satzungsänderung wird zugestimmt, im wesentlichen werden die gesetzlichen Vorgaben des ARUGII umgesetzt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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