VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft setzt ihre ausgesprochen erfreuliche Dividendenkontinuität auch in diesem Jahr mit einer von 0.12 Euro auf 0.16 Euro gesteigerten Dividende fort, die auch in der Höhe angemessen ist und den Erfolg der Gesellschaft widerspiegelt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat wieder ein sehr gutes Geschäftsjahr hinter sich, in dem Umsatz und Ergebnisse erneut erheblich verbessert wurden. Auch die Dividende für die Aktionäre kann dadurch erhöht werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Der AP hat wieder viel zu hohe Steuerberatungsleistungen bei der Gesellschaft erbracht und prüft auch bereits ununterbrochen seit über 10 Jahren die Gesellschaft viel zu lange. Nicht gelungen ist auch die Darstellung der Aufwendungen für den AP im Geschäftsbericht, da die Angaben der Vergleichszahlen für 2018 fehlen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|