Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.10.2020



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Abstimmungspunkte
Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs in der auf das Geschäftsjahr 2019 anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Mit einer Ausschüttungssumme von 8,2 Mio. Euro schüttet die Gesellschaft 42 Prozent des Konzernjahresüberschusses von 19,7 Mio. Euro an die Aktionäre aus.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Insgesamt sind die Ergebnisse nicht zufriedenstellend: So ist im Geschäftsjahr 2019 der Konzernjahresüberschuss um 14,8 Mio. Euro bzw. 43 Prozent von 34,5 auf 19,7 Mio. Euro zurückgegangen. Ursächlich waren ein um 2,6 Mio. € gesunkenes Ergebnis aus der Objektbewirtschaftung; vor allem aber ein um 10,3 Mio. Euro gesunkenes Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich die Unternehmensstrategie bewährt, "sich durch die Veräußerung nicht-strategischer Objekte stärker auf Büroimmobilien zu fokussieren“ (WCM AG, Pressemitteilung v. 28.06.2020). Dennoch wird die SdK dem Vorstand für 2019 Entlastung erteilen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in 2019 zu vier Sitzungen und zwei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren zusammengekommen. Soweit sich das nach dem kurzen Aufsichtsratsbericht aus Sicht der SdK beurteilen lässt, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Ob sich jedoch der Wechsel der Unternehmensstrategie (siehe TOP 3) bewähren wird, bleibt indes abzuwarten.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Angesichts der Vorgänge bei der Wirecard AG hat die SdK erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung der Ernst & Young GmbH („EY“), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart. Einer Wahl von EY zum (Konzern-)Abschlussprüfer wird die SdK daher erst wieder zustimmen, wenn die Ursachen des offenkundigen Prüferversagens bei der Wirecard AG aufgeklärt und die Missstände abgestellt sind.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 14 Absatz 2 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Satzungsänderung dient der Umsetzung einer Gesetzesänderung.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Properties1 GmbH

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bei der abhängigen Gesellschaft handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.