Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft schlägt eine Dividende von 0,60 Euro/Aktie vor. Bei 13.430.780 dividendenberechtigten Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 8.097.262,20 Euro. Das entspricht 89 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses in Höhe von 9.067.422,18 Euro. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Zwar ist der Konzernjahresüberschuss leicht zurückgegangen. Die Geschäftsmodelle der beiden maßgeblichen Tochtergesellschaften überzeugen aber unverändert. Das zeigt sich auch an den "Rekordumsätzen" der Tradegate AG während der Covid 19-Pandmie (vgl. Tradegate AG, Pressemitteilung v. 04.05.2020). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2019 ist er zu vier Sitzungen zusammengekommen. Die Teilnahmequote ist nicht erkennbar. Auch lassen sich die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Sitzungen dem Bericht nur in allgemeiner Form entnehmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Erwerb eigener Aktien zum Zweck der Wiederveräußerung unter Ausschluss des Bezugsrechts (TOP 5 d) bb)) oder der Veräußerung gegen Sacheinlagen (TOP 5 d) cc) kann erhebliche nachteilige Folgen für die Aktionäre haben. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum (Konzern-)Abschlussprüfer der Gesellschaft bestehen keine Einwände. Weder prüft sie die Gesellschaft bereits seit über zehn Jahren, noch hat sie im Geschäftsjahr 2019 neben den Prüfungsleistungen auch Beratungsleistungen erbracht. Nachdem die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG die Gesellschaft aber bereits seit 2010 prüft, wird die SdK ihre erneute Wahl in 2021 ablehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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