Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird dem Dividendenvorschlag von 0,70 € je Aktie zustimmen. Die AG erzielt damit eine Ausschüttungsquote von 29,5 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss und 39,5 % bezogen auf den FFO für ihre Aktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstandsentlastung steht auf Grund des hervorragenden Ergebnisses des Geschäftsjahres sicher nichts im Weg. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nach unserem bisherigen Kenntnisstand stets wahrgenommen und somit den Vorstand unterstützt. TOP 5 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat keinerlei Einwendungen gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK wird der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des auf 10 % des Grundkapitals begrenzten Bezugsrechtsausschluss sowie der Schaffung eines bedingten Kapitals 2020 in Höhe von EUR 2.757.977,00 zustimmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Vorschlag zur Kapitalerhöhung < 10 % des Grundkapitals zur Finanzierung des weiteren Wachstums wird die SdK uneingeschränkt zustimmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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